Sollte Sterbehilfe (Euthanasie) erlaubt sein, um die Menschenwürde zu wahren?

In diesem Blogbeitrag werden wir die Gründe für die Unterstützung des assistierten Suizids (Euthanasie) und die dafür sprechenden Argumente aus verschiedenen Perspektiven untersuchen.

 

Am 21. Mai 2009 fällte der Oberste Gerichtshof der Republik Korea im sogenannten „Fall Oma Kim“ ein endgültiges Urteil, das die Entfernung eines Beatmungsgeräts erlaubte. Dieses Urteil entfachte die öffentliche Debatte über die Legitimität der Sterbehilfe neu. Sterbehilfe bezeichnet die Praxis, aussichtslose lebenserhaltende Maßnahmen bei Patienten ohne Aussicht auf Genesung einzustellen, um ihnen ein natürliches und würdevolles Sterben zu ermöglichen.
Am 18. Februar 2008 wurde Großmutter Kim zur Biopsie ins Severance Hospital eingeliefert, um den Verdacht auf Lungenkrebs zu bestätigen. Während des Eingriffs erlitt sie aufgrund starker Blutungen einen Hirnschaden und fiel ins Wachkoma. Ihre Familie bat das Krankenhaus, die aussichtslosen lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen, damit sie in Würde sterben konnte. Das Krankenhaus lehnte dies ab, woraufhin Klage erhoben wurde. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass in Fällen, in denen ein Patient im Endstadium einer Krankheit ohne Aussicht auf Heilung sein Recht auf Selbstbestimmung aufgrund von Menschenwürde, Werten und dem Recht auf Glück ausübt, die Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen zulässig sein kann, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Weiterhin entschied das Gericht, dass das Recht auf Selbstbestimmung durch Patientenverfügungen anerkannt werden kann, wenn ein Patient zuvor seine Absicht geäußert hat, lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen oder abzubrechen, da er mit dem Erreichen eines Endstadiums ohne Aussicht auf Heilung rechnet – selbst wenn er zum Zeitpunkt des Behandlungsabbruchs nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern –, sofern keine besonderen Umstände vorliegen. Gemäß dieser Entscheidung wurde Frau Kims Beatmungsgerät am 23. Juni 2009 entfernt, und sie verstarb anschließend am 10. Januar 2010.
Dieses Urteil des Obersten Gerichtshofs markierte einen Wendepunkt in der Debatte um Sterbehilfe, da es das Recht von Patienten und ihren Angehörigen anerkannte, im Angesicht von Leben und Tod einen würdevollen Tod zu wählen. In einem vorangegangenen wegweisenden Fall – dem Boramae-Krankenhaus-Fall – hatte die Familie den Patienten aus finanziellen Gründen entlassen, was zu dessen Tod führte. Damals befand das Gericht die Familie des Mordes und das medizinische Personal der Beihilfe zum Mord für schuldig. Betrachtet man die Entwicklung der Rechtsprechung in dieser Hinsicht, wird deutlich, dass sich auch die Wahrnehmung von Sterbehilfe in der südkoreanischen Gesellschaft allmählich gewandelt hat.
Trotz dieser Veränderungen gehen die Meinungen zur Sterbehilfe weiterhin stark auseinander. Verschiedene internationale Umfragen haben in der Vergangenheit ebenfalls erhebliche Unterschiede in der Wahrnehmung zwischen den Ländern aufgezeigt, und die gesellschaftliche Debatte um Sterbehilfe hält auch in Südkorea an. Warum also lehnen so viele Menschen Sterbehilfe ab?
Erstens gibt es religiöse und ethische Bedenken. Die meisten Religionen betrachten das menschliche Leben als unantastbar und vertreten die Auffassung, dass unter keinen Umständen ein Mensch das Leben eines anderen künstlich beenden sollte. Beispielsweise argumentiert die christliche Gemeinschaft in Südkorea, dass alles Leben Gott gehört und die absichtliche Beendigung eines Lebens daher eine Herausforderung für Gottes Souveränität darstellt. Aus diesem Grund lehnt die christliche Gemeinschaft Sterbehilfe seit jeher ab. Aus ethischer Sicht wird argumentiert, dass die Menschenwürde ein unverletzlicher Wert ist. Zwar gibt es Fälle, in denen Patienten eine Behandlung ablehnen, doch haben weder Ärzte noch andere das Recht, das Leben eines anderen Menschen zu beenden. Es besteht zudem die Sorge, dass sich bei einer Institutionalisierung der Sterbehilfe eine Kultur der Missachtung des Lebens verbreiten könnte. Menschliches Leben darf niemals auf einen wirtschaftlichen Wert reduziert werden; es wird argumentiert, dass die Würde des Lebens beeinträchtigt werden könnte, wenn die Familie eines Patienten oder das medizinische Personal aufgrund finanzieller Belastungen den Kosten Vorrang vor dem Leben einräumen. Darüber hinaus wird argumentiert, dass es ein logischer Widerspruch sei, das Leben unschuldiger Menschen dem Zufall zu überlassen, da der Staat selbst das Leben von Todeskandidaten mit der Begründung der Menschenwürde schütze.
Angesichts dieser verschiedenen Gründe halte ich die Argumente der Gegner der Sterbehilfe für durchaus stichhaltig. Die Menschenwürde ist von höchster Bedeutung und muss um jeden Preis geschützt werden. Daher ist das Argument, Patienten bis zum Schluss zu behandeln, selbst bei geringsten Heilungschancen, durchaus berechtigt. Ich vertrete jedoch eine andere Ansicht zur Sterbehilfe. Wenn die Menschenwürde der Wert ist, der den Gegnern der Sterbehilfe am wichtigsten ist, dann muss meiner Meinung nach, um die Menschenwürde zu wahren, auch das Recht auf Selbstbestimmung über das eigene Lebensende respektiert werden. Diese Ansicht steht auch im Zusammenhang mit dem Menschenrecht auf das Streben nach Glück. Kann man ein Leben wirklich als glücklich bezeichnen, wenn ein Patient lediglich am Leben erhalten wird, während er extreme Leiden erträgt, angeschlossen an ein Beatmungsgerät und diverse künstliche Geräte? Wir können nicht mit Sicherheit sagen, dass ein Leben, in dem ein Patient ohne Heilungschance endlos leidet, zwangsläufig ein würdevolles Leben sein kann. Ich glaube, dass auch solche Patienten das Recht haben, nach Glück zu streben, und dass ihr Recht, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Leben beenden möchten, während sie gleichzeitig das Leiden minimieren, ebenfalls respektiert werden muss.
Es bestehen auch Zweifel an den Argumenten der religiösen Gemeinschaft gegen Sterbehilfe. Wenn das Argument lautet, dass allein Gott die Autorität besitzt, über menschliches Leben zu urteilen und der Mensch nicht an seiner Stelle handeln darf, dann könnte der Einsatz moderner Medizintechnik zur Lebensverlängerung eines Patienten mit nahezu keiner Heilungschance über einen längeren Zeitraum ebenfalls als Eingriff in Gottes Zuständigkeit interpretiert werden. Wenn man zudem argumentiert, dass Leben nicht künstlich beendet werden dürfe, dann wäre das ständige Hinauszögern eines natürlichen Todes durch den Einsatz verschiedener medizinischer Geräte womöglich sogar noch künstlicher. Daher glaube ich nicht, dass die einfache Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen mit der künstlichen Tötung eines Menschen gleichzusetzen ist.
Die Systeme zum Thema Sterbehilfe und Euthanasie unterscheiden sich heute stark von Land zu Land. Einige Länder erlauben aktive Sterbehilfe, während andere lediglich ärztlich assistierten Suizid oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen gestatten, wobei die rechtlichen Rahmenbedingungen von Land zu Land variieren. Daher lässt sich der aktuelle Stand dieser Systeme nicht allein anhand der Anzahl einzelner Länder beschreiben. Diskussionen, die darauf abzielen, das Recht der Patienten auf Selbstbestimmung und Lebensqualität zu respektieren, gewinnen jedoch weltweit stetig an Bedeutung. Ich bin der Überzeugung, dass ein würdevolles Sterben unter strengen rechtlichen und medizinischen Standards erlaubt sein sollte – nicht nur, um den Wünschen der Sterbenden zu entsprechen und ihre Menschenwürde, ihren Wert und ihr Recht auf ein glückliches Leben zu schützen, sondern auch, um das Leid und die Belastung ihrer trauernden Angehörigen zu lindern.

 

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